Seit der Richtlinienreform 2017 hat der Gesetzgeber für gesetzlich versichterte Patienten die Psychotherapeutische Akutsprechstunde eingeführt. Sie dient dazu, dass jeder gesetzlich versicherte Patient zeitnah einen Termin bei einem Psychotherapeuten erhält und diesem im persönlichen Kontakt sein Problem schildern kann und sich vom Psychotherapeuten beraten lassen kann, welche Möglichkeiten es zur Behandlung gibt und ob sie in der Praxis durchgeführt werden können.
In der Akutsprechstunde soll abgeklärt werden,
- ob es sich um eine behandlungsbedürftige Erkrankung handelt,
- welche Formen der Behandlung oder therapeutischen Möglichkeiten möglich sind,
- und ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung gegeben sind.
Sie können sich also unverbindlich beraten lassen.
Sie haben dabei auch die Möglichkeit, mich als Therapeuten erst einmal persönlich kennen zu lernen.
Oft habe ich die Erfahrung gemacht, dass Menschen noch gar nicht so genau wissen, wie sie sich eine Psychotherapie vorstellen sollen. Daher ist die Akutsprechstunde eine gute Gelegenheit, sich vom Therapeuten und seiner Arbeitsweise ein Bild zu machen. Meistens entwickelt man dann ein „Bauchgefühl“, ob man sich eine Behandlung bei dem Therapeuten auch vorstellen kann, oder ob man lieber weiter schaut, welcher Therapeut oder Therapeutin einem ein gutes Gefühl vermittelt.