Kosten einer Psychotherapie

Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich bei der Symptomatik um eine behandlungsbedürftige Störung handelt und die Voraussetzung für eine Psychotherapie gemäß den Psychotherapierichtlinien gegeben ist. (siehe Akutsprechstunde).

Bei Privat Krankenversicherten muß abgeklärt werden, ob Psychotherapie im Vertrag als Leistung vorgesehen ist.

Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten.

Eine Sitzung (50 Minuten) kostet für Selbstzahler gemäß GOP 870 €100,55.